Das E-Rezept auch in unserer Praxis !

 


Ausnahmen! 

Bei Privatpatienten bleibt weiterhin das blaue Formular. 

Betäubungsmittel werden weiterhin auf dem normalen BTM-Rezept verordnet und sind noch nicht in der E-Rezept Funktion erhalten. 

Hilfsmittel bleiben ebenso vorerst über ein Rezept zu erhalten.



 

Was sie beachten müssen! 

Uns ist es nur noch möglich, nach Vorlegen Ihrer Versicherungskarte Ihre Rezeptanforderungen zu bearbeiten. 

Telefonische/per Mail-Bestellungen sind uns nicht mehr möglich, vorzubereiten, ohne das Vorlegen der Versicherungskarte im aktuellen Quartal.



 

Pat Med Nutzer! 

Wir werden Ihre Anfragen nicht bearbeiten können, sofern Sie uns Ihre Versicherungskarte nicht vorgelegt haben. (Bitte bedenken Sie, wir können Sie diesbezüglich nicht benachrichtigen) 



 

Um Ihnen und uns den Ablauf in Zukunft zu erleichtern, kommen Sie doch am besten einfach am Anfang des Quartals mit Ihrer Versicherungskarte in die Praxis (es reicht einmalig im Quartal).

 

Wir bitten um Verständnis! Bei Fragen, dürfen Sie uns gerne ansprechen. 

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